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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0813/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen (VU, siehe Anlage 1) zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ einschließlich der ergänzenden Dokumentationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Zielaussagen des vorläufigen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK siehe Anlage 1, Kapitel 5 des VU-Zwischenberichts, S. 114 ff.) werden beschlossen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis die konzeptionelle Ausrichtung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme für das gesamte Untersuchungsgebiet abzuschließen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass und Beschlusslage

Mit Erlass vom 25.10.2017 teilte das damalige Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI) der Landeshauptstadt Kiel die Aufnahme der Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ mit. Am 19.04.2018 hat die Ratsversammlung die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 141 BauGB sowie die Gebietsabgrenzung beschlossen (Drucksache 0196/2018).

Erarbeitung

Die Verwaltung hat die Durchführung der VU im Mai 2019 an das Gutachterteam cappel + kranzhoff stadtentwicklung und planung GmbH, TOLLERORT entwickeln & beteiligen und SHP Ingenieure GbR und STADTKREATION URBANES BEWEGEN beauftragt. cappel + kranzhoff übernahm dabei die Gesamtsteuerung des Prozesses, die städtebauliche Erarbeitung und planerische Begleitung sowie Ausgestaltung der Pläne und des Berichtes. SHP Ingenieure waren für die verkehrlichen Themen zuständig, TOLLERORT für die Konzeption, Moderation und Dokumentation des Beteiligungsprozesses sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

Mit dem Zwischenbericht (Anlage 1) legt die Bietergemeinschaft eine Analyse des Untersuchungsgebiets, daraus festgestellte städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB, abgeleitete Potentiale und räumliche Perspektiven vor. Der Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen umfasst die Kapitel Einleitung, Ausgangssituation und planerische Rahmenbedingungen, Analyse, Bewertung, Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, Maßnahmenplan und Beteiligungsprozess. Das Gutachten wird für den Abschlussbericht um weitere Kapitel, wie z.B. Verfahrenswahl und Kosten- und Finanzierungsübersicht, ergänzt.

 

Das integrierte Entwicklungskonzept (IEK) ist Handlungsrahmen der künftigen Entwicklungen und bildet die Grundlage für eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ im Rahmen der Städtebauförderung. Es ist mit den gesamtstädtischen Planungen, Konzepten, Gutachten und Studien abgestimmt und spiegelt die Ergebnisse der umfänglichen Beteiligung von Bürger*innen, Verwaltung, Politik, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie lokaler Akteure wider. Zahlreiche Anregungen wurden bspw. in der öffentlichen Auftaktveranstaltung geäert, an der rund 350 Bürger*innen teilgenommen haben, aber auch die Kinder- und Jugendbeteiligungen, die Fachgespräche und Arbeitskreissitzungen mit lokalen Akteuren sowie Verwaltung und die beiden Online-Beteiligungsphasen gaben gute Hinweise auf Entwicklungspotenziale. Wo möglich, hat sich der Ortsbeirat Wik mit guten Impulsen engagiert.

Auf Basis der im Untersuchungsgebiet festgestellten städtebaulichen, funktionalen, sozialen und strukturellen Missständen und den Möglichkeiten ihrer Behebung leitet sich ein Leitbild sowie Entwicklungsziele für das künftige Städtebauförderungsgebiet ab. Insgesamt liegen trotz der festgestellten Missstände umfangreiche Potenziale vor, die genutzt werden können, um das Untersuchungsgebiet städtebaulich und funktional zu entwickeln und im Rahmen einer Gesamtkonzeption die Missstände abzubauen. Diese sollten nachhaltig, klimafreundlich und generationengerecht gestaltet werden, um die Lebensverhältnisse für alle Bewohner*innen zu verbessern. Dazu beitragen sollen vor allem baulich-investive Maßnahmen, insbesondere im öffentlichen Raum.

Zusammenspiel STEK und VU

Die Erarbeitung erfolgt in Anlehnung an das parallel und vom gleichen Gutachterteam erarbeitete integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Wik, um Synergien zu nutzen (STEK, s. die gleichfalls eingebrachte Drucksache 0812/2021). Das STEK stellt den Gesamtrahmen der Ortsteilentwicklung für die nächsten 15 bis 20 Jahre dar und ist somit der „rote Faden“r die Entwicklung der Wik. Die im STEK erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen werden, soweit sie innerhalb des Untersuchungsgebiets der Grünen Wik“ liegen, im IEK vertieft betrachtet und zu Einzelmaßnahmen aufgeschlüsselt und auf Förderfähigkeit gemäß Städtebauförderrichtlinie geprüft.

r beide Konzepte wurde ein gemeinsames Leitbild entwickelt:

Vision 1: Die Wik ist ein grüner Ortsteil

Vision 2: Der öffentliche Raum ist für Alle da zugänglich und barrierefrei

Vision 3: In der Wik kann man nachhaltig und umweltbewusst leben

Vision 4: Alle Verkehrsteilnehmer*innen kommen auf kurzen und sicheren Wegen durch die Wik

Vision 5: Die Wik ist ein durchmischter Bildungs-, Wirtschafts- und Wohnstandort

Vision 6: Kulturelle und soziale Vielfalt prägen die Wik

Handlungsschwerpunkte und Hauptmaßnahmen

Aufbauend auf dem Leitbild wurden die Entwicklungsziele in thematische Handlungsfeldern gruppiert. Das integrierte Entwicklungskonzept der VU umfasst somit verschiedene Handlungsschwerpunkte zur Entwicklung und Stärkung des Untersuchungsgebietes, insbesondere in den Themenfeldern Grün- und Freiraum, Verkehr und Mobilität sowie Einzelhandel und Versorgung. In Kapitel 5.2 der Anlage 1 (S. 130 f.) wurden die Ziele des integrierten Entwicklungskonzeptes graphisch dargestellt und verräumlicht.

Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass in einigen dieser räumlichen Handlungsschwerpunkten vielfältige Interessen und Zielvorstellungen aufeinandertreffen. Um die unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen, wurden hierfür verschiedene Szenarien als Vertiefungsbereiche entwickelt. Die Szenarien unterscheiden sich in ihrer städtebaulichen, freiraumgestalterischen sowie verkehrsplanerischen Gestaltung und bilden unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte ab. Sie bildeten die wesentliche Diskussionsgrundlage für die zweite Beteiligungsphase, die bedingt durch die COVID-19-Pandemie als Online-Beteiligung stattgefunden hat.

Zu den folgenden Vertiefungsbereichen wurden Szenarien mit unterschiedlichen Fragestellungen ausgearbeitet:

  • Holtenauer Straße: Neues Zentrum als Aufenthaltsort und Treffpunkt gestalten
  • Tor zur Kiellinie: Gestaltung lebendiger Grünflächen und Wasserkanten mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten
  • Grüne Wik Schulredder bis Kiellinie: Gestaltung lebendiger Grünflächen und Wasserkanten mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten
  • Arkona-Allee + Schleusenpark: Gestaltung lebendiger, öffentlicher Räume mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten
  • Prinz-Heinrich-Straße + Nördliche Feldstraße: Überwinden von Barrieren Qualitätvolle Gestaltung der Einfallstraßen
  • Premiumradrouten durch die Wik

Hierauf aufbauend hat das Gutachterteam konkrete und umsetzungsorientierte Maßnahmen benannt, die zur Behebung der städtebaulichen Missstände sowie zur Sicherung und Stärkung des Gebiets beitragen. Diese sind primär in den räumlichen Handlungsschwerpunkten jedoch vereinzelt auch in angrenzenden Räumen sowie konzeptioneller Art gebietsübergreifen verortet.

Als Hauptmaßnahmen der zukünftigen Entwicklung können folgende Maßnahmenpakete angesehen werden (vgl. Anhang 1, Kapitel 5.5):

  • Nördliche Kiellinie (im Abschnitt Feldstraße und Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt)

Die Kiellinie soll so entwickelt werden, dass sie das vorhandene Grünflächennetz ergänzt und zusätzliche Aufenthaltsräume für verschiedene Sport- und Freizeitnutzungen bietet. Der bislang dominierende und den Aufenthalt einschränkende Verkehr soll reduziert werden, indem die südliche Richtungsfahrbahn der Kiellinie zwischen Feldstraße und Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kiel zu einem Zweirichtungsverkehr umgebaut wird. So wird der Rückbau der nördlichen Richtungsfahrbahn ermöglicht und der dadurch neu nutzbare Raum kann als öffentliche Grünfläche entwickelt werden. Ziel ist ein Grünzug, der zum Aktivsein einlädt und gleichermaßen als attraktives „Tor zur Kiellinie“ fungiert. Elemente können z.B. legale Graffiti-Wände, eine Skateanlage, Veranstaltungsflächen, Sportgeräte, modernes Freiraummobiliar und eine Integration der Premiumradroute sein. Die Planungen sollen in Abstimmung mit den Ergebnissen des südlich anschließenden Planungswettbewerbes „Kiellinie Nord“ erfolgen, nachdem die Ratsversammlung die Entscheidung über die Verkehrsführung getroffen hat.

  • Neugestaltung und Aufwertung der öffentlichen Grünanlagen Schulredder/ Onkel-Willi-Weg, Schüttenredder und Homannstraße

Hauptziel der Maßnahme ist eine Neugestaltung der Grünanlage Schulredder, um sie in ihrer Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen und Nutzer*Innen zu stärken. Durch die Grünanlage verlaufen Geh- und Radwege, von denen einer Teil des Veloroutennetzes ist (heutige Veloroute 1, künftig 2) bzw. werden sollen (Verlängerung der Veloroute 10 vom Holstein-Stadion bis zur Kiellinie). Sie sollen saniert und ausgebaut und die Eingangsbereiche zu der Grünanlage aufgewertet werden.

Die integrierte Kleingartenanlage soll als Kleingartenpark in Teilen für die Bevölkerung geöffnet werden, indem öffentlich zugängliche Freiflächen innerhalb der Anlage ergänzt werden. Zudem ist geplant, den Stadtgartenweg durch die Grünanlage zu führen und über eine einheitliche Gestaltung und Beschilderung die Orientierung erleichtern.

Die angrenzende Teichanlage im Bereich Onkel-Willi-Weg ist gestalterisch und ökologisch aufzuwerten. Der Teich soll besser sichtbar sein und über eine höhere Aufenthaltsqualität verfügen.

Im Bereich Schüttenredder/ Homannstraße sollen ebenso Geh- und Radwege ausgebaut sowie die Eingangsbereiche gestaltet werden. Im Bereich Homannstraße besteht Bedarf in der Gestaltung des Straßenraumes, der teils zu einem Bestandteil des Grünzugs werden soll. Dies kann durch Neuordnung des Straßenraums und die Ergänzung von Begrünung gelingen.

Eine integrierte Planung auf Basis eines Beteiligungsprozesses ist im Vorfeld für den Gesamtbereich zu erstellen.

  • Holtenauer Straße

Für die Quartiersmitte Holtenauer Straße soll ein Quartiersplatz als neuer Treffpunkt und Aufenthaltsort im Zentrum der Wik geschaffen werden, der den Bereich stärkt. Zusätzlich soll mit einem Konzept für die Holtenauer Straße geprüft werden, wie eine weitere Belebung aussehen und eine Diversifizierung des Angebots gelingen kann. Neben konzeptioneller Vorbereitung könnte ein Stadtteilmanagement als Ansprechperson für Gewerbe fungieren und sich der Kommunikation, Teilhabe, aktiver Ansiedlung, Beratung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit annehmen, sowie einen Verfügungsfonds verwaltet.

Auch das Thema Verkehr in der Holtenauer Straße bedarf insbesondere vor dem Hintergrund und den Ergebnissen zu der Trassenstudie eines höherwertigen ÖPNV-Systems einer vertieften Planung in Form eines Mobilitätskonzepts, das sich u a. den Fragen nach Umgestaltungsmöglichkeiten für einen barrierefreien, qualitätsvollen Raum für alle Verkehrsteilnehmer*innen zwischen der Mercator- und Prinz-Heinrich-Straße annimmt. Eine Quartiersgarage in gemeinsamer Nutzung mit dem Behördenzentrum Wik soll den Parkraum ergänzen. Um Anreize für die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote zu schaffen, ist eine Mobilitätsstation im Bereich Holtenauer Straße/ Elendsredder geplant.

  • Prinz-Heinrich-Straße/Feldstraße

Die Umgestaltung der Prinz-Heinrich-Straße zielt darauf ab, den Straßenraum neu zu gliedern und ihn radfahr- und fußgängerfreundlich und durchgrünter herzustellen. Dazu soll die Prinz-Heinrich-Straße zwischen der Wiker Straße und der Knorrstraße und am Kreuzungsbereich Holtenauer Straße instandgesetzt, qualifiziert und barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Schleusenstraße und eine Mobilitätsstation auf dem Parkplatz Schleusenstraße vorgesehen. Zusätzliche Querungshilfen sollen die Barrierewirkung des Straßenraums mindern.

  • Marinequartier (Maßnahmen außerhalb des Untersuchungsgebiets)

Der Rahmenplan Marinequartier Kiel-Wik bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung des gleichnamigen Quartiers im Ortsteil. Auch hier stehen Themen wie Verkehr und Grünräume im Fokus, wobei mit Hilfe der Städtebauförderung Bereiche der Herthastraße und die ehemalige Buswendeschleife Herthastraße zu einer Grünanlage umgestaltet werden sollen, um den bereits in Teilen fertiggestellten Schleusenpark zu ergänzen. Für die Verbindung nach Westen kann die Arkonastraße als zusätzliche Grünachse durch eine Alleebepflanzung gestaltet werden. So steigt die Freiraumqualität und das Marinequartier erhält zum übrigen Ortsteil einen einladenden grünen Eingangsbereich.

Das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis und die Wartehalle der Buswendeschleife sind wie das sich in privater Hand befindende denkmalgeschützte Haus 3 im Teilquartier Anschar sanierungsbedürftig und darüber hinaus derzeit ungenutzt. Es liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Die Gebäude sind zu sanieren und der Gutachter empfiehlt für diesen Bereich die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes. Für die Umnutzungen der Liegenschaften bedarf es Machbarkeitsstudien und Modernisierungsgutachten.

Mit Maßnahmen im Bereich des Marinequartiers benennt das Gutachterteam Maßnahmen, die derzeit noch außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen. Um diese umsetzen zu können, bedarf es der Zustimmung des MILIG. Gespräche hierzu werden nach Beschluss des Zwischenberichtes erfolgen.

Weiteres Vorgehen

Nach Beschluss des Zwischenberichtes sind u. a. Abstimmungen bezüglich der Verfahrenswahl zur Umsetzung der Maßnahmen sowie hinsichtlich der Gebietserweiterung im Bereich Marinequartier mit dem MILIG zu führen. Eine grobe Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht ist zu erstellen und die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 139 BauGB zu beteiligen. Nach Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist der Bericht ggf. anzupassen und als Abschlussbericht der Selbstverwaltung zur Befassung vorzulegen. Der Maßnahmenplan wird als Grundlage für die Gebietsentwicklung beraten und beschlossen.

Die Inhalte der Vorlage wurden im Ortsbeirat Wik am 08.09.2021 erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

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Anlagen

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